Zeitwertkonten

Arbeitszeit wird über einen langen Zeitraum angespart und später als Freizeit genutzt. Diese Konten werden in € geführt – nicht in Zeit – .

Die Möglichkeit von Zeitwertkonten hat der Gesetzgeber 2009 mit dem Flexi-II-Gesetz als Ersatz für die ehemalige Altersteilzeit geschaffen. Die Vorgehensweise ist streng geregelt.

Die Funktionsweise des Zeitwertkontos ist einfach erklärt:

In der Ansparphase können aus allen Lohn-/ und Gehaltsbestandteilen über das gesamte Erwerbsleben der Beschäftigten „Brutto“-Gelder eingezahlt werden. Höhe und Häufigkeit bestimmt der Arbeitnehmer.

In der Entnahmephase wird das Geld Monat für Monat schrittweise ausgezahlt und ersetzt damit das Gehalt. Der Gesetzgeber schreibt vor, das Zeitwertguthaben für eine Altersteilzeit oder einen Vorruhestand zu finanzieren.

In der Entnahmephase ist der MA weiterhin über den Arbeitgeber sozialrechtlich versichert (wie in aktiver Arbeitsphase).

Mit dem Arbeitgeber kann je nach Vertragsvereinbarung das Zeitwertsparbuch auch für Sabbatical, Pflege von Angehörigen bei reduzierter Arbeitszeit, im Erziehungszeiten finanziell zu überbrücken oder einer Auszeit, um sich weiterzubilden, genutzt werden.

Zeitwertkonto Arbeitgebersicht

  • Work-Life-Balance – ein Zauberwort auf dem stark umworbenen Arbeitsmarkt für Fach- und Führungskräfte
  • Arbeitgeber-Attraktivität, weil sich viele Beschäftigte über den ganzen Erwerbsverlauf Zeitspielräume wünschen
  • Gutes Instrument der Mitarbeiterfindung und – bindung
  • Verbesserte Chancen auf einen finanziell attraktiven Vorruhestand: Möglichkeit der Altersteilzeit bei gleichzeitigem finanziellen Ausgleich
  • Option zur Reduzierung von Fehltagen bei älteren AN, da im Rahmen von reduzierten Wochenarbeitszeiten mehr Regeneration möglich ist
  • Automatisierte Abwicklung über Schnittstellen zwischen Treuhandkonto und Lohnbuchhaltung.
  • fast Alleinstellungsmerkmal z.Zt., da nur ca. 10 % aller Unternehmen ein Zeitwertkonto anbieten
  • Anlage insolvenzsicher

Zeitwertkonto Arbeitnehmersicht

  • Ansammlung von Guthaben im Unternehmen, um in unterschiedlichsten Lebenslagen Zeit- Freiräume zu nutzen (Sabbatical, Weiterbildungs­zeiten, freie Familienzeiten) und langfristig zu finanzieren
  • Höhere Zeitautonomie im Lebenslauf
  • Möglichkeit, früher aus dem Erwerbsleben auszusteigen oder in Altersteilzeit zu gehen
  • für MA, die aufgrund gesundheitlicher Defizite, keine Berufsunfähig­keitsversicherung abschließen können, ergibt sich hier eine Möglichkeit vorzusorgen
  • Arbeitgeber muss die Rahmenbedingungen schaffen
  • Beim Arbeitgeberwechsel kann das Guthaben nicht automatisch „mitgenommen“ werden.
  • Möglichkeit der Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung (Extra-„Konto“) kann nicht weiter angespart werden.
  • Anlage insolvenzsicher